Stornobedingungen
Für öffentliche Veranstaltungen fällt überhaupt keine Stornogebühr an. Bei geschlossenen Veranstaltungen bieten wir neben der üblichen gestaffelten Stornoregelung eine 2. Alternative, wie Sie jegliche Stornogebühren vermeiden können. Sie entscheiden:
- Entweder der Stornierende muß den Schaden tragen. Je kurzfristiger die Stornierung eingeht, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, daß wir die freigehaltenen Kapazitäten nicht anderweitig verkaufen können. Wir berechnen:
Bis 2 Monate vorher 10%
Bis 1 Monat vorher 20%
Ab 1 Monat vorher 30%
- Oder wir versuchen gemeinsam, daß überhaupt kein Schaden eintritt! Wenn Sie möchten, dann zahlen Sie trotz Stornierung den vollen Betrag und bekommen 1 Jahr lang das Recht, Ihren Event an einem Ausweich- Termin nachzuholen. Voraussetzung ist allerdings, daß dieser Ausweich-Termin sonst leer geblieben wäre - dann entsteht nämlich durch Ihre Stornierung überhaupt kein Schaden. Bei diesem Schaden- Vermeidungsverfahren können wir Ihnen einen Ausweich-Termin allerdings erst 1 Monat vorher zusagen - erst dann können wir sicher sein, daß wir durch Ihre Verschiebung nicht doch auf eine andere Veranstaltung verzichten müssen.
Ausnahme: Für Speisen, die kürzer als 72 Stunden vor dem Termin storniert werden, müssen wir in jedem Fall 70% der Speisen-Kosten berechnen.