Wer "neu" dazu gekommen ist, hat's schwerer. Denn im (einigermaßen) gut organisierten Deutschland sind praktisch alle Angebote bereits von denen besetzt, die schon lange hier leben.

Umso wichtiger ist es, migrantische Initiativen zu fördern, denn Demokratie lebt von Teilhabe, und wer schlechter ausgebildet und weniger informiert ist, hat in allen Bereichen unserer Gesellschaft nur geringe Chancen, sich im Wettbewerb mit denen zu behaupten, die bessere Startbedingungen hatten.

Das Essener Unperfekthaus ist für diejenigen da, die aus eigener Kraft auch dann aktiv werden, wenn sie genau wissen, dass es schwer wird, dass sie Fehler machen werden, dass so manches Projekt auch in einem Misserfolg endet. Deshalb fördert das Unperfekthaus migrantische Eigeninitiativen in Essen mit insgesamt 500.000€ und will damit ein kleines bisschen dazu beitragen, alle Teile unserer Gesellschaft zur Teilhabe zu befähigen.

Aber wie wählt man aus, wer wie unterstützt wird? Wir möchten niemanden fördern, der demokratiefeindlich oder diskriminierend denkt, Hass oder Gewalt verbreitet. Das aber in vielen Einzelfällen zu entscheiden trauen wir uns im Unperfekthaus nicht selbst zu, und wir möchten auch vermeiden, eine zentralistische Struktur zu schaffen, bei der wenige zu viel Einfluss haben und bei der Alteingesessene entscheiden, welche Initiativen neuer Bürgerinnen und Bürger wohl am ehesten zu fördern sind. Deshalb starten wir den Vertrauensfonds "Zusammenleben":

  • 500.000€ in migrantisches Engagement in Essen
  • Die Initiative versteht sich als Vertrauenssignal an migrantische Communities, dass ihre Perspektiven und Erfahrungen ernstgenommen werden.
  • Deshalb entscheidet eine unabhängige Jury fast ausschließlich aus Menschen mit eigener Migrationsgeschichte über die Vergabe der Mittel. Die Jury wird aus unterschiedlichen Herkunftsländern, Religionen, Generationen sowie natürlich Frauen und Männern zusammengesetzt.
  • Gefördert werden sollen
  • Dialogprojekte, Jugendprojekte, Bildungsprojekte, lokale Begegnungsinitiativen, kulturelle Austauschprogramme, Projekte zur Demokratiestärkung und ähnliche Initiativen
  • Voraussetzung ist, dass sie unter der Leitung von Menschen mit Migrationshintergrund stehen, aber offen für alle Teilnehmer sind
  • Die Jury kann die Höhe und Fristigkeit jeder Förderung innerhalb des Gesamtbudgets frei entscheiden, auch Projekte, die nicht als gemeinnützig anerkannt sind, können gefördert werden, doch ist die Förderung solcher Projekte auf maximal 20.000€ begrenzt (weil sonst Schenkungssteuer ausgelöst wird).
  • Stifter ist der Inhaber und Gründer des Unperfekthauses (Reinhard Wiesemann), der es richtig findet, wenn neben dem mächtigen Staat auch viele Privatpersonen auf ganz unterschiedliche Weise und nach vielfältigen Kriterien zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft beitragen. Denn auch in der Förderlandschaft sind Monopole zu vermeiden (auch wenn sie staatlich sind).
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Ablauf

Es ist ein Vertrauensfonds - der Initiator und Stifter übergibt alle Entscheidungen an die fast ausschließlich migrantisch besetzte Jury und behält sich nur ein Vetorecht vor. Die Jury entscheidet, wie der Fonds verwaltet wird, wie beantragt werden soll, wer wie gefördert wird.

Die Jury

  • Moutasm Alyounes (Geschäftsführer der VielRespektStiftung)
  • Rima Chati-Bijok (Vorstand ViBB e. V. und FUMA e. V.)
  • Cristina Fernández García-Moser (Vorsitzende Spanischer Elternverein e.V.)
  • Tuncer Kalayci (Geschäftsführung Fördergesellschaft Kultur und İntegration gGmbH und KD11-13 gGmbH sowie Vorsitz RAA Verein NRW e. V.)
  • Ahmad Omeirat  (Vorstandsmitglied bei Laissez-passer e.V.)
  • Deniz Schumacher (Geschäftführer Zukunft Bildungswerk gemeinnützige GmbH)
  • Rabea Sprenger (ehem. Fachbereichsleiterin DaF / Alphabetisierung und Integration bei der VHS Essen)
  • Oktay Sürücü (Geschäftsführer des Essener Verbundes der Immigrantenvereine e.V.)
  • Monira Wali (sozial engagiert im Bereich Migration und Frauenarbeit, Gründerin der interkulturellen Frauengruppe)
  • Halima Zaghdoud (3ter Raum- Systemische Beratung, Coaching und Supervision)
  • Christoph Zeckra (Vorstand Vielrespektstiftung)

Antragsformular

Bitte die PDF herunterladen, ausfüllen und dann per EMail an vertrauensfonds@zukunft-bildungswerk.de senden:

Antragsformular PDF

Rückfragen und Anträge bitte direkt an die Jury senden:

Jury-Kontakt

FAQ zum Vertrauensfonds „Zusammenleben“

1. Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag stellen können Organisationen, Vereine, Initiativen und Privatpersonen, die ein Projekt im Sinne des Vertrauensfonds „Zusammenleben“ umsetzen möchten. Das Projekt sollte einen klaren Bezug zu Essen haben und dazu beitragen, das friedliche, respektvolle und demokratische Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft zu stärken.


2. Muss meine Organisation gemeinnützig sein?

Eine anerkannte Gemeinnützigkeit ist keine zwingende Voraussetzung für eine Antragstellung. Auch Initiativen, Organisationen oder Privatpersonen ohne anerkannte Gemeinnützigkeit können grundsätzlich eine Förderung beantragen. Für Antragsteller ohne anerkannte Gemeinnützigkeit ist die Fördersumme jedoch auf maximal 20.000 Euro begrenzt.


3. Was wird gefördert?

Gefördert werden sollen Dialogprojekte, Jugendprojekte, Bildungsprojekte, lokale Begegnungsinitiativen, kulturelle Austauschprogramme, Projekte zur Demokratiestärkung und ähnliche Initiativen. Entscheidend ist, dass das Projekt das friedliche, respektvolle und demokratische Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Kulturen, Religionen und Lebensrealitäten stärkt und einen klaren Bezug zu Essen hat.


4. Welche Zielsetzung hat der Vertrauensfonds?

Der Vertrauensfonds „Zusammenleben“ möchte migrantische Eigeninitiativen in Essen stärken und einen Beitrag zu mehr Teilhabe, Zusammenhalt und demokratischer Beteiligung leisten. Ziel ist es, Menschen zu unterstützen, die sich für ein respektvolles und solidarisches Zusammenleben in einer vielfältigen Stadtgesellschaft einsetzen.


5. Wer ist die Zielgruppe der Förderung?

Die Förderung richtet sich insbesondere an Projekte von Menschen mit Migrationsgeschichte in Essen. Die Projekte sollen jedoch grundsätzlich offen für alle Menschen sein und das Zusammenleben unterschiedlicher Gruppen in der Stadtgesellschaft fördern.


6. Müssen die Projekte in Essen stattfinden?

Ja, die geförderten Projekte sollen einen klaren Bezug zu Essen haben. Im Antrag ist anzugeben, in welchem Stadtteil oder Stadtbezirk das Projekt umgesetzt wird. Entscheidend ist, dass das Projekt Menschen in Essen erreicht oder einen konkreten Beitrag zum Zusammenleben in Essen leistet.


7. Wann kann ein Antrag gestellt werden?

Anträge können zu den im Antragsformular genannten Fristen eingereicht werden. Vorgesehen sind der 30.06.2026 und der 30.09.2026, sofern zu diesem Zeitpunkt noch Fördermittel verfügbar sind. Maßgeblich sind die jeweils veröffentlichten Fristen und Hinweise zum Förderverfahren.


8. Wie stelle ich den Antrag?

Der Antrag wird über das vorgesehene Antragsformular gestellt. Dort werden Angaben zur antragstellenden Organisation, Initiative oder Person, zur Projektidee, zur Zielgruppe, zum Umsetzungsort, zum Projektzeitraum, zur erwarteten Wirkung, zum Projektteam und zur Finanzierung abgefragt.


9. Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

Für die Antragstellung wird das vollständig ausgefüllte Antragsformular benötigt. Zusätzlich können je nach Projekt weitere Angaben oder Nachweise sinnvoll sein, zum Beispiel Informationen zur Organisation oder Initiative, eine kurze Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan, Angaben zur verantwortlichen Person, eine Bankverbindung sowie gegebenenfalls Nachweise zur Gemeinnützigkeit oder frühere Projektreferenzen.


10. Können Personalkosten oder Honorare gefördert werden?

Ja, Personal- und Honorarkosten können grundsätzlich gefördert werden, wenn sie für die Umsetzung des Projekts notwendig sind. Auch bestehende Personalkosten können berücksichtigt werden, sofern sie zwingend für die Durchführung des beantragten Projekts erforderlich sind.


11. Können Material, Ausstattung oder Inventar gefördert werden?

Materialkosten können grundsätzlich berücksichtigt werden. Für Materialkosten, insbesondere Inventar, Ausstattung und investive Kosten, gilt jedoch eine Begrenzung auf bis zu 15 Prozent der beantragten Fördersumme. Alle Ausgaben müssen wirtschaftlich angemessen und für das Projekt nachvollziehbar erforderlich sein.


12. Sind Eigenmittel erforderlich?

Eigenmittel sind nach den vorliegenden Förderinformationen nicht ausdrücklich verpflichtend. Falls Eigenmittel, Spenden oder weitere Förderungen für das Projekt vorhanden sind, sollten diese im Antrag transparent angegeben werden.


13. Wie hoch kann die Förderung sein?

Die Höhe der Förderung hängt vom beantragten Projekt, dem Finanzierungsbedarf und den verfügbaren Mitteln ab. Die Jury entscheidet im Rahmen des Gesamtbudgets über die jeweilige Fördersumme. Für Antragsteller ohne anerkannte Gemeinnützigkeit beträgt die maximale Fördersumme 20.000 Euro.


14. Gibt es einen Anspruch auf Förderung?

Nein, ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Auch bei vollständiger Antragstellung entscheidet die unabhängige Jury nach eigenem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Mittel. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


15. Wer entscheidet über die Förderung?

Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet eine unabhängige Jury des Vertrauensfonds. Die Jury prüft die eingereichten Anträge und entscheidet, welche Projekte gefördert werden und in welcher Höhe eine Förderung erfolgt.


16. Bis wann müssen bewilligte Projekte umgesetzt werden?

Die Projektlaufzeit ist nach den aktuellen Angaben bis zum 31.12.2027 möglich. Der konkrete Zeitraum des Projekts muss im Antrag angegeben werden. Kosten sind grundsätzlich nur förderfähig, wenn sie nach der Bewilligung entstehen.


17. Wann erfolgt die Auszahlung der Förderung?

Die Auszahlung der bewilligten Förderung erfolgt nach den Angaben im Antragsformular im Jahr 2026. Die Auszahlung setzt eine positive Förderentscheidung voraus und richtet sich nach den weiteren Förderbedingungen.


18. Darf ich schon vor der Bewilligung mit dem Projekt beginnen?

Mit dem Projekt sollte erst nach der Bewilligung begonnen werden, wenn dafür Fördermittel eingesetzt werden sollen. Kosten sind nur förderfähig, wenn sie nach der Bewilligung entstehen. Ausgaben, die bereits vor der Bewilligung angefallen sind, können in der Regel nicht gefördert werden.


19. Welche Nachweise und Belege müssen aufbewahrt werden?

Für geförderte Ausgaben müssen geeignete Nachweise und Belege aufbewahrt werden. Dazu können Rechnungen, Quittungen, Verträge, Honorarvereinbarungen, Zahlungsnachweise oder andere Unterlagen gehören, aus denen die Verwendung der Fördermittel nachvollziehbar hervorgeht.


20. Wie wird die Umsetzung überprüft?

Die Umsetzung des Projekts kann durch eine Projektdokumentation, Belege, Zahlungsnachweise und einen kurzen Sachbericht überprüft werden. Je nach Projekt können auch Teilnehmerzahlen, Fotos, Programme, Veröffentlichungen oder andere Nachweise zur Durchführung und Wirkung des Projekts hilfreich sein.


21. Können auch kleine Initiativen oder Privatpersonen ohne Vereinsstruktur gefördert werden?

Ja, auch kleine Initiativen und Privatpersonen ohne Vereinsstruktur können grundsätzlich einen Antrag stellen. Das Antragsformular sieht ausdrücklich Angaben für Privatpersonen und Initiativen vor. Wichtig ist, dass eine verantwortliche Person benannt wird, das Projekt nachvollziehbar beschrieben ist und die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel sichergestellt werden kann.


22. Welche Projekte haben eher geringe Chancen auf Förderung?

Geringere Chancen haben Vorhaben ohne klaren Bezug zu Essen, Projekte ohne erkennbaren Beitrag zum friedlichen, respektvollen und demokratischen Zusammenleben oder Vorhaben, die überwiegend einem privaten Einzelinteresse dienen, zum Beispiel die Anschaffung persönlicher Gegenstände ohne nachvollziehbaren Projektbezug. Privatpersonen können grundsätzlich einen Antrag stellen, entscheidend ist jedoch, dass das beantragte Vorhaben einen gesellschaftlichen Mehrwert hat und nachvollziehbar zur Zielsetzung des Vertrauensfonds passt. Nicht passend sind außerdem Projekte, die diskriminierende, ausgrenzende, demokratiefeindliche oder gewaltverherrlichende Inhalte fördern.